Am 13. März 2020 wurde das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ im Eilverfahren verabschiedet.
Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 16. März 2020 gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit durch eine Rechtsverordnung die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) erheblich erleichtert.