Willkommen zu unserer Oktober 2024 Ausgabe des Öffentlichen Sektor Newsletters von Watson Farley & Williams.
In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters möchten wir wieder über derzeitigen Entwicklungen im Bereich des öffentlichen Sektors informieren.
Der Entwurf des Vergabetransformationspaktes – mit dem Thema des Monats möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die (sehr) lange angekündigten Neuerungen im Vergaberecht geben. Ob die erhofften Vereinfachungen eintreten und innovativen Ansätze tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass das öffentliche Auftragswesen zunehmend als Instrument zur Umsetzung von Aspekten der Nachhaltigkeit genutzt werden soll und die damit einhergehenden gesetzlichen Neuerungen ein Umdenken bei den Beschaffungsstellen erfordern wird.
Zudem haben wir wieder eine Auswahl praxisrelevanter Entwicklungen in der Gesetzgebung sowie aktueller vergaberechtlicher Entscheidungen zusammengestellt.
Für das Jahresende 2024 haben wir bereits wieder einige Veranstaltungen vorbereitet – wir würden uns freuen, Sie in dem ein oder anderen Format als Teilnehmer:in begrüßen zu dürfen.
THEMA DES MONATS
Entwurf des Vergabetransformationspaktes – Überblick über die wesentlichen Neuerungen
Fast zwei Jahre nach der Ankündigung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Referentenentwurf zum sog. Vergabetransformationspaket am 30.09.2024 an die entsprechenden Ressorts versendet.
Der Entwurf setzt die bereits im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grüne festgeschrieben Ziele öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen weitestgehend um. Einen Schwerpunkt legt das BMWK dabei einerseits auf die Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens und andererseits auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.
Die geplanten Änderungen und Maßnahmen betreffen dabei vier wesentliche Handlungsfelder, die nachfolgend im Überblick zusammengefasst werden.
I. Maßnahmen zur umweltbezogenen nachhaltigen Beschaffung
Mit der Einführung des § 120a des Entwurfs soll die Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Aspekte in öffentlichen Beschaffungen verstärkt werden. Bisher stand es öffentlichen Auftraggebern frei, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen. Nunmehr soll durch die als „Zentralnorm“ bezeichnete Regelung des § 120a mindestens ein soziales oder ein umweltbezogenes Kriterium bei der Ausgestaltung des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden.
Nachhaltigkeits- und soziale Aspekte können dabei sowohl in der Leistungsbeschreibung als auch als Mindestanforderungen im Rahmen der Eignungsprüfung (z.B. durch Zertifikate) oder als Zuschlagskriterium festgelegt werden.
II. Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren
Wesentliche Änderungen, die der Referentenentwurf in Bezug auf Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren vorsieht, sind, die vereinfachte Rechtfertigung einer Gesamtvergabe, die Herabsetzung der Anforderungen an die Leistungsbeschreibung sowie die Erleichterung im Rahmen öffentlich öffentlicher Zusammenarbeit. Letztere soll insbesondere durch eine Konkretisierung der Regelungen in § 108 GWB zu mehr Rechtssicherheit beitragen.
III. Maßnahmen zur Digitalisierung des Vergabeverfahrens
Hierbei sollen nach dem Referentenentwurf insbesondere die Nachprüfungsverfahren digitalisiert werden. Dies betrifft zum einen die Einreichung von Schriftsätzen und zum anderen die Gewährung von Akteneinsicht. Die Akten sollen zukünftig vornehmlich digital zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen durch entsprechende Ergänzung des § 28 VgV auch Markterkundungen im Vorfeld einer Ausschreibung vornehmlich digital durchgeführt werden.
IV. Maßnahmen zur Förderung von KMU und Start-ups
Zudem soll die Vergabetransformation den Mittelstand stärken, Start-ups fördern und die innovative Beschaffung vorantreiben. Dazu sollen Auftraggeber zukünftig zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen sowie zur Berücksichtigung besondere Umstände von kleinen und insbesondere jüngeren Unternehmen bei der Festlegung von Eignungsanforderungen verpflichtet werden. Dadurch soll diesen die Teilnahmemöglichkeit erleichtert werden.
V. Ausblick
Der Referentenentwurf enthält gute Ansätze zur Umsetzung der bereits im Koalitionsvertrag festgesetzten Ziele. Zu begrüßen sind insbesondere die Ansätze zur Flexibilisierung und Digitalisierung. Insbesondere der Nachhaltigkeitsansatz als zentraler Aspekt eröffnet vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten, die es öffentlichen Auftraggebern ermöglichen auch innovative Lösungsansätze z.B. die Betrachtung von Lebenszykluskosten, CO2 Schattenpreise, etc. bei der Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.
Gleichwohl bleibt abzuwarten, ob es im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu Änderungen bzw. wesentlichen Überarbeitungen kommt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass auch die Europäische Kommission derzeit an einer Reform der Vergaberichtlinien arbeitet, so dass sich weitere Implikationen zur Anpassung für den Gesetzgeber ergeben können.