Am 12. März 2025 hat der BGH (Az.: XII ZR 76/24) die für Grundeigentümer, aber insbesondere für Projektentwickler und Betreiber von Windparks, wichtige Frage beantwortet, ob ein Nutzungsvertrag für eine geplante Windenergieanlage schon vor deren Baubeginn oder Inbetriebnahme kündbar ist. Die Antwort des BGH ist ein klares Nein, sofern die Parteien konkludent eine feste Vertragsbindung bis zum Eintritt bestimmter Bedingungen vereinbart haben.
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